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Vorschaltgesetz muss Insolvenzwelle der Krankenhäuser verhindern mydrg.de





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Vorschaltgesetz muss Insolvenzwelle der Krankenhäuser verhindern

Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert Finanzierungssicherheit, Ergebnisqualitätsorientierung und Bürokratieabbau (Hamburgische Krankenhausgesellschaft).



Nach den Belastungen der Pandemiejahre, gefolgt von Ukrainekrieg und Inflation geht es den Krankenhäusern heute wirtschaftlich schlechter denn je zuvor. Zukunft und wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser sind bedroht; allein in Hamburg geht es um Arbeitsplätze von 35.800 engagierten Ärztinnen, Ärzten,
Pflegefachkräften und Therapeuten. Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert ein Vorschaltgesetz mit einem Inflationszuschlag und einer 100 %-igen
Tarifrate, um die Insolvenzgefahr zu bekämpfen und die Versorgung zu sichern.

Die Krankenhausreform muss eine betriebswirtschaftlich auskömmliche
Finanzierung sicherstellen, sowohl des Krankenhausbetriebs, als auch im
investiven Bereich. Eine reine Umverteilung der vorhandenen Mittel wird dabei
nicht zum Ziel führen.

Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Reform mit Leistungsgruppen und
Vorhaltefinanzierung erfordert die Einbindung der Akteure aus der Praxis, um
eine Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Eine Orientierung an der Ergebnisqualität
darf nicht fehlen, da diese den Erfolg einer medizinischen Behandlung misst.
Ein Bürokratieabbau ist überfällig und muss bei der Reform dringend mitgedacht
werden.

Viele Krankenhäuser befinden sich in wirtschaftlicher Not. Laut einer aktuellen
Erhebung des DKI vom Februar dieses Jahres bewerteten 71 % der
Allgemeinkrankenhäuser ihre wirtschaftliche Situation als schlecht (43 %) oder
sehr schlecht (28 %). Nur noch 3 % betrachteten ihre Situation als gut. Der
aktuelle Krankenhaus-Rating-Report des RWI legt offen, dass 80 % der
Krankenhäuser 2024 mit einem negativen Jahresergebnis rechnen. Die DKG
kalkuliert, dass die Krankenhäuser bundesweit unter Berücksichtigung aller
Preissteigerungen und Hilfsprogramme bis zum Jahresende 2023 ein Defizit von 10
Mrd. Euro aufbauen, dies bedeutet auch den Hamburger Krankenhäusern fehlen 250
Mio. Euro bis Ende dieses Jahres, sofern die Politik nicht tätig wird.

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert daher schnellstmöglich ein
Vorschaltgesetz, um die aktuelle wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser zu
beheben. Joachim Gemmel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen
Krankenhausgesellschaft: „Krankenhäuser können Kostensteigerungen nicht einfach
über ihre Preise weitergeben. Um diese Finanzierungslücke zu decken, fordern
wir für 2023 einen Inflationszuschlag als prozentualen Rechnungszuschlag sowie
für das Jahr 2024 eine entsprechende Basisberichtigung im
Landesbasisfallwert.“. Neben den Sachkosten steigen auch die Personalkosten
überproportional. Gemmel weiter: „Die Tarifrate muss dringend gesetzlich
angepasst werden und bereits ab diesem Jahr eine vollständige Refinanzierung
der Tarifkosten ermöglichen. Diese Maßnahmen können und müssen kurzfristig im
bestehenden Finanzierungssystem umgesetzt werden. Der kalte Strukturwandel muss
verhindert werden, damit die Krankenhäuser die Krankenhausreform überhaupt
erleben!“

Mit der Krankenhausreform soll die Versorgung sichergestellt, die Qualität
gesteigert und endlich entbürokratisiert werden. Diese Ziele hält die
Hamburgische Krankenhausgesellschaft ebenfalls für erstrebenswert, meldet
jedoch Zweifel an, ob die ins Auge gefassten Maßnahmen dafür geeignet sind.

Joachim Gemmel: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass man in der
Bund-Länder-Runde offensichtlich von der Verknüpfung von Leveln mit
Leistungsgruppen Abstand genommen hat. Level sind aus unserer Sicht für die
Reform komplett entbehrlich. Die Einführung von Leistungsgruppen als
bundesweites Planungsinstrument begrüßen wir. Wir fordern jedoch die Einbindung
der Akteure aus der Praxis ein, damit der neue Regelungsrahmen sowohl auf
Bedürfnisse in Metropolen als auch in strukturschwachen Regionen angepasst
werden kann. Außerdem müssen praktikable Regelungen für kooperative
Leistungserbringung und digital verknüpfte Netzwerke gefunden werden. Dies wird
am besten mit Einbindung von Sachverstand aus der Versorgungspraxis gelingen.“

Die Finanzierungsreform ist in weiten Teilen noch intransparent. Bei den
Krankenhäusern gibt die Aussage des Bundesgesundheitsministers zu großer Sorge
Anlass, dass es für die Reform keine zusätzlichen finanziellen Mittel geben
soll. Es sollen durch die Einführung einer Vorhaltevergütung nur Mittel
umverteilt werden. Aus der Sicht der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft muss
die systematische Unterfinanzierung sowohl im DRG-System, als auch im
investiven Bereich dauerhaft beseitigt werden. Die Finanzierungsregeln müssen
so gesetzt werden, dass den zukünftigen Kostenentwicklungen bei den Sachkosten,
aber insbesondere den Tarifentwicklungen, vollständig Rechnung getragen wird
und die Krankenhäuser nicht erneut in eine Abwärtsspirale geraten. Daher wird
dies im ersten Schritt nun mit zusätzlichen Mitteln gelingen. Eine
betriebswirtschaftlich auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser ist zwingend
für den langfristigen Erfolg der Reform!

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft mahnt die Orientierung an der
Ergebnisqualität an, um den Erfolg einer Behandlung zu messen. Dies scheint bei
der Reform gerade aus dem Fokus zu geraten. Gemmel: „Seit Jahren setzen wir uns
für eine stärkere Ergebnisqualitätsorientierung ein, denn aus der
Patientenperspektive ist die Ergebnisqualität einer medizinischen Behandlung
der entscheidende Parameter. Die Reform bringt uns auf diesem Weg derzeit nicht
voran. Die Reform darf kein Selbstzweck oder Sanierungsprogramm für die
gesetzliche Krankenversicherung sein, sondern muss für die Patientinnen und
Patienten die Versorgung besser machen!“

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft sieht trotz des erklärten Ziels der
Entbürokratisierung ein großes Risiko für einen weiteren Aufbau von
Dokumentations- und Nachweispflichten. Die zusätzlichen Anforderungen für
Leistungsgruppen, möglicherweise auch die Auswirkungen der Finanzierungsreform,
bieten vielfältige Gefahren eines weiteren Bürokratieaufwuchses. Ärzte und
Pflegekräfte sind nahezu die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Dokumentation und
Verwaltungsaufgaben belastet. Diese Zeit fehlt am Patienten. Bei Einführung der
Leistungsgruppen müssen ähnliche und gleichartige Regelungen, beispielsweise
aus G-BA Richtlinien und OPS-Strukturprüfungen unbedingt entfallen. Gemmel:
„Diese Reform hat das Potential, die Bürokratie erheblich auszuweiten – dann
droht der Bürokratieinfarkt! Wir appellieren an alle am Reformprozess
Verantwortlichen, sich für einen spürbaren Abbau von Dokumentationslast und
Prüfbürokratie einzusetzen.“

Die Hamburgische Krankenhausgesellschaft bietet ihre aktive und konstruktive
Mitwirkung an der Reform an, damit diese ein Erfolg wird.

Quelle: Hamburgische Krankenhausgesellschaft, 22.06.2023

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