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3.312 Menschen starben im Januar 2021 in NRW an COVID-19

3.312 Menschen starben im Januar 2021 in NRW an COVID-19 (IT.NRW).



Im Januar 2021 starben in NRW insgesamt 3 312 Menschen ursächlich an COVID-19. Weitere 572 Personen verstarben mit COVID-19 als Begleiterkrankung. Düsseldorf (IT.NRW). Im Januar 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 3 312 Menschen an COVID-19. Bislang liegen allerdings erst für 96 Prozent aller für
Januar 2021 gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik für NRW vor. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 16,1
Prozent aller im Januar Gestorbenen. Damit lag die Zahl der COVID-19-Toten im
Januar 2021 um 6,2 Prozent unter der für den Vormonat Dezember 2020 (3 531)
ermittelten Zahl. Weitere 572 Personen verstarben laut Todesbescheinigung mit
COVID-19 als Begleiterkrankung; ursächlich für den Tod war hier aber eine
andere Todesursache.


Tabellarische Daten der Grafik
Häufigste Todesursache in Nordrhein-Westfalen waren auch im Januar 2021 mit
27,6 Prozent aller Gestorbenen (5 685 Personen) die Krankheiten des
Kreislaufsystems. Zweithäufigste Todesursache waren Krankheiten des
Atmungssystems (4 386; 21,2 Prozent; inkl. COVID-19) gefolgt von bösartigen
Neubildungen (4 135; 20,1 Prozent).


Tabellarische Daten der Grafik
Die Statistiker weisen darauf hin, dass die vorläufigen Ergebnisse für den
Januar 2021 den Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag abbilden, der
fortlaufend vervollständigt wird. Diese orientieren sich am Berichtsmonat,
dessen Ergebnisse geringfügig von den Todesfallzahlen abweichen können, die dem
tatsächlichen Sterbemonat zugeordnet wurden. Die Zuordnung der Todesursachen in
der vorliegenden Statistik basiert auf den Angaben der den Tod bescheinigenden
Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. In der Gruppe der
COVID-19-Sterbefälle sind auch Fälle enthalten, bei denen laut der Angaben auf
der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen
Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort
vermerkt wurde. (IT.NRW)

Quelle: IT.NRW, 03.12.2021

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