PKV einigt sich mit Bundesärztekammer über Extravergütungen in der Corona-Krise
PKV einigt sich mit Bundesärztekammer über Extravergütungen in der Corona-Krise (Pressemitteilung).
Für Arztpraxen ist es aktuell mit großen Herausforderungen verbunden, ihre Patienten auch in der Corona-Pandemie flächendeckend und kontinuierlich gut zu versorgen. Daher hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit der Bundesärztekammer (BÄK) Vereinbarungen über eine Hygienepauschale sowie über
den erweiterten Einsatz von Telemedizin bei psychotherapeutischen Leistungen
getroffen.
Hygienepauschale: Bis zum 31. Juli 2020 können Ärzte in der ambulanten
Versorgung für jeden unmittelbaren Arzt-Patientenkontakt einen Betrag in Höhe
von 14,75 Euro für erhöhten Hygieneaufwand abrechnen.
Telemedizin: In der Psychotherapie werden die Möglichkeiten zum Einsatz von
Telemedizin in der Corona-Krise erweitert. Hier kann ausnahmsweise auf den
sonst erforderlichen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Patienten
verzichtet werden, damit der Patient nicht unversorgt bleibt.
Im Interesse von Patienten, die in der aktuellen Krisensituation den Arzt nicht
aufsuchen können und bei denen auch keine Video-Sprechstunde möglich ist, kann
eine längere telefonische Beratung sinnvoll sein, um die Versorgung zu sichern.
Dazu gibt es ebenfalls eine Abrechnungsempfehlung der BÄK.
Zur Vereinbarung mit der Bundesärztekammer erklärt der Vorsitzende des
PKV-Verbandes, Ralf Kantak: „Die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzte sind auch in der Corona-Pandemie ein unverzichtbarer Beitrag zur
Tragfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems insgesamt. Der Schutz unserer
Krankenhäuser und des gesamten Gesundheitssystems vor einer Überlastung
beginnt in jeder Arzt- und Facharztpraxis. Die Praxen sind mit allen
erforderlichen Hygiene- und Distanzmaßnahmen darauf vorbereitet, ihre
Patienten sicher zu betreuen.
Die Versicherten sollten daher jetzt nicht länger aus Sorge vor Ansteckungen
ihre Arztbesuche aufschieben oder absagen. Gerade Patienten mit chronischen
Erkrankungen benötigen die regelmäßige ärztliche Betreuung, sonst erhöhen sie
ihre gesundheitlichen Risiken. Patienten mit akuten Beschwerden sollten die
ärztliche Untersuchung keinesfalls hinauszögern. Auch wichtige
Vorsorgeuntersuchungen sollten nicht lange aufgeschoben werden, weil zu spät
entdeckte Krankheiten umso schwerer zu bewältigen wären und zu dauerhaften
gesundheitlichen Schäden führen.
Wir empfehlen den Versicherten, jeweils Kontakt mit ihrem Arzt aufzunehmen.
Möglicherweise bieten sich auch Optionen für eine Beratung per Telefon oder
Video. Für Privatversicherte war es bereits vor der Corona-Pandemie möglich,
sich den digitalen Arztbesuch erstatten zu lassen. Die Gebührenordnung der
Ärzte (GOÄ) kennt die ‚Beratung auch mittels Fernsprecher‘, die es dem Arzt
erlaubt, eine digitale Sprechstunde abzurechnen. Die PKV geht hier mit gutem
Beispiel voran. Die Vereinbarungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband
zeigen einmal mehr, dass der private Bereich im Gesundheitswesen seiner
Verantwortung für die medizinische Versorgung gerecht wird.“
Quelle: Pressemitteilung, 12.05.2020