Az. B 1 KR 2/19 R: Die Implantation von Coils habe im Jahr 2013 gegen das Qualitätsgebot und das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen
Az. B 1 KR 2/19 R: Die Implantation von Coils habe im Jahr 2013 gegen das Qualitätsgebot und das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen (Medizinrecht RA Mohr).
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