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Hartmannbund erwartet klares Signal des Ärztetages zur grundlegenden Reform des DRG-Systems

Klares Signal zur Überwindung des bestehenden DRG-Fallpauschalensystems gefordert (Presseaussendung).



Der Hartmannbund erwartet vom Deutschen Ärztetag ein klares Signal zur Notwendigkeit der Überwindung des bestehenden DRG-Fallpauschalensystems. „Wir brauchen unverzüglich eine grundlegende Reform der bisherigen erlösorientierten Krankenhausbetriebsmittelfinanzierung. Hier hat die Politik dringend ihre Hausaufgaben zu machen“, sagte die Vorsitzende des Arbeitskreises „Ärzte in der stationären Versorgung“ des Hartmannbundes, Dr. Dr. Galina Fischer. Das bestehende fallzahlabhängige Betriebskosten-Entgeltsystem gerate zunehmend an
seine Grenzen. „Kostensteigerungen beim Personal, durch teure Medikamente oder
etwa durch steigende Energiekosten werden aufgrund der gedeckelten
Entgeltfortschreibungen nicht ausgeglichen, die Kosten steigen schneller als
die Entgelte“, machte Fischer deutlich. Dazu komme der Investitionsdruck, der
bei ausbleibenden oder nicht ausreichenden Finanzmitteln der Länder immer
häufiger über die fallzahlabhängig gezahlten Betriebskosten zu bewältigen
seien, da die Investitionskostenzuschüsse der Länder bei seit Jahren
rückläufiger Investitionsquote unzureichend sind. Fischer: „Ein künftiges
Finanzierungssystem muss sich – soll es der Versorgungswirklichkeit endlich
wieder gerecht werden – gemäß dem krankenhausindividuellen Auftrag prioritär an
Kriterien wie tatsächlich erbrachte Leistungen, tatsächlicher Personalbedarf,
Personalentwicklung, Flächendeckung und Vorhalteleistungen ausrichten“. Darüber
hinaus müssten, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, die Unterschiede der
Kostenstrukturen der Krankenhäuser stärker abgebildet und eine Kombination aus
erlösunabhängigen pauschalierten Vergütungskomponenten zur Deckung von
fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten – unter Einschluss der Personalkosten –
sowie einem fallzahlabhängigen Vergütungsanteil gebildet werden.

Anders als öffentlich immer wieder betont, handele es sich bei der
Krankenhausvergütung eben nicht um ein marktwirtschaftliches Preissystem,
sondern sie basiere auf einer statistischen Auswertung von Kostendaten
einzelner Krankenhäuser, womit Normbereiche definiert würden, „Ausreißer“
außerhalb dieser Norm aber unberücksichtigt blieben. „Ohne ausreichende
Differenzierung erhalten alle Krankenhäuser, unabhängig vom Leistungsspektrum,
Größe, Auslastung, Aufgabenbereich, Kooperationen etc. im Wesentlichen die
gleichen Entgeltpauschalen, obwohl sie erkennbar ungleiche Kosten haben“,
kritisierte Fischer. Kliniken, die nicht – z.B. durch Spezialisierung –
unattraktive Leistungen und Kostenausreißer „aussortierten“, machten Verluste
oder bewegten sich wirtschaftlich zumindest auf schwierigem Terrain,
insbesondere wenn Versorgungsaufträge nicht delegiert werden könnten.

„Auch wenn die beschriebenen Fehlentwicklungen seit Jahren diskutiert werden,
haben sie doch gerade unter dem Brennglas der Corona-Pandemie eine noch
deutlichere Ausprägung erfahren, so dass die Probleme nicht mehr länger
ignorieren werden dürfen“, so Fischer abschließend. Daher brauche es dringend
nicht nur eine Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung, sondern auch des
Vergütungssystems. In diesem Sinne begrüße man auch ausdrücklich die Petition
der „Bunten Kittel“ zur Abschaffung des DRG-Systems, die heute in Berlin dem
Bundesministerium für Gesundheit übergeben wird.

Quelle: Presseaussendung, 19.05.2022

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