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DKG zum Krankenhauszukunftsgesetz: Wichtige Hilfen für die Krankenhäuser

DKG zum Krankenhauszukunftsgesetz: Wichtige Hilfen für die Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Mit der Investitionshilfe des Bundes über den Zukunftsfonds werden den Krankenhäusern für dringend notwendige Modernisierungsinvestitionen Mittel bereitgestellt, die über die Regelinvestitionsfinanzierung durch die Bundesländer nicht zur Verfügung stehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich
diese Entscheidung der Bundesregierung. Telemedizinische Weiterentwicklungen und die IT-Sicherheit vertragen kein
längeres Warten“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Für die Krankenhäuser von außerordentlicher Wichtigkeit in diesem
Kabinettsbeschluss ist die Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes
gegen weiter anhaltende Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste der
Krankenhäuser bis zum Ende des Jahres. Damit erhalten die Krankenhäuser für die
Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung die erforderliche ökonomische
Planungssicherheit. Das mit dem GKV-Spitzenverband gemeinsam vereinbarte
Konzept sieht die Absicherung der Erlöse aus Fallpauschalen auf dem Niveau des
Vorjahres über einen gesonderten Corona-Ganzjahres-Mindererlösausgleich vor.
„Mit diesem Konzept kann das politische Versprechen eines Defizitschutzes für
die Krankenhäuser zumindest halbwegs gehalten werden“, so Georg Baum.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 02.09.2020

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