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Bayern bereitet Bundesratsinitiative zu iMVZ vor

Bayern will investorengetragene medizinische Versorgungszentren stärker regulieren (Presseinformation).



Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die Verbreitung von investorengetragenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) stärker vom Bund regulieren lassen. Holetschek sagte am Montag in München nach einer Videoschalte der Gesundheitsministerkonferenz (GMK): „Die Bundesländer waren
sich mehrheitlich einig, dass wir die zunehmende Verbreitung vor allem von investorengetragenen MVZ stärker regulieren müssen. Deswegen hat die GMK Bayern
beauftragt, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen.
Mehrere Bundesländer erklärten sich in der Sitzung zu Mitantragstellern. Ziel
dabei ist, zunehmende Konzentrationsprozesse einzudämmen sowie keine
Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern entstehen zu lassen und auf dem Land und
in den Ballungsräumen gleichermaßen eine gute ärztliche Versorgung zu
gewährleisten.“

Der Minister erklärte: „Ich sehe dringenden Handlungsbedarf, weil gerade
Investoren ihre MVZ tendenziell in Ballungsgebiete verlagern. Es besteht die
Gefahr, dass dabei der Fokus auf finanziell lukrative medizinische Angebote
gelegt und nicht das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wird. Das müssen
wir verhindern. Deswegen muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die
Gründung und den Betrieb von investorengetragenen MVZ anpassen. Klar ist: Wir
begrüßen kommunale MVZ ausdrücklich. Versorgung darf sich nicht an der Rendite
orientieren! Auch die Versorgung der Menschen auf dem Land muss sichergestellt
werden.“

Holetschek kündigte an: „Wir haben hierzu ein Bündel an Vorschlägen erarbeitet,
das wir jetzt in den Bundesrat einbringen werden: Wir wollen unter anderem ein
bundesweit verpflichtendes MVZ-Register einführen. Das soll Transparenz bei den
Inhaberstrukturen schaffen. Bislang ist es leider sowohl für die
institutionellen Akteure des Gesundheitswesens als auch für die Patientinnen
und Patienten völlig undurchsichtig, welche Investoren – und damit auch welche
wirtschaftlichen Interessen – hinter einem iMVZ stehen. Zudem setzen wir uns
für eine Kennzeichnungspflicht auf dem Praxisschild von MVZ ein. Darüber hinaus
gilt es, regionale Monopolstellungen eines einzelnen Anbieters durch
Höchstversorgungsanteile zu begrenzen und auch sicherzustellen, dass
Krankenhäuser nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein iMVZ
gründen können. Auch schlagen wir Regelungen vor, um die Unabhängigkeit der
ärztlichen Berufsausübung im iMVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu
schützen, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und
Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren
Mindesttätigkeitsumfang.“

Der Anteil von MVZ an der Versorgung steigt rasant. Nach Angaben der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gab es allein im Freistaat zum 1.
Dezember 2004 insgesamt 9 MVZ, zum 1. Januar 2022 bereits 912 MVZ und zum 1.
August 2022 insgesamt 938 MVZ. Davon sind rund 22 Prozent in der Trägerschaft
privater Krankenhäuser. Finanzinvestoren kaufen sich dabei in Krankenhäuser
ein, um über deren MVZ-Gründungsbefugnis MVZ zu betreiben. Berichtet wird
insbesondere von größeren Konzentrationsprozessen in der Augenheilkunde und in
der zahnärztlichen Versorgung.

Quelle: Presseinformation, 28.03.2023

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