Az. L 11 KR 5856/09: Abrechnung einer nicht dem Standard entsprechenden Behandlungsmethode - Krankenkasse muss die Kosten einer familiär-allogenen Blutstammzelltransplantation bei einer Patientin mit refraktärem Rezidiv bei ALL tragen
DRG-Recht: Az. L 11 KR 5856/09: Abrechnung einer nicht dem Standard entsprechenden Behandlungsmethode - Krankenkasse muss die Kosten einer familiär-allogenen Blutstammzelltransplantation bei einer Patientin mit chemotherapierefraktärem Rezidiv bei ALL tragen (Roos Nelskamp Schumacher & Partner).