Az. L 9 KR 152/17: Ein knöcherner Defekt liegt bereits vor, wenn eine Veränderung des Knochens bei inzipienter pathologischer Fraktur besteht oder bei eingetretener Unterbrechung der Knochenrinde (modulare Endoprothese)
Az. L 9 KR 152/17: Ein knöcherner Defekt liegt bereits vor, wenn eine Veränderung des Knochens bei inzipienter pathologischer Fraktur besteht oder bei eingetretener Unterbrechung der Knochenrinde (modulare Endoprothese) (Urteilsbegründung).