Az. L 4 KR 88/19: Das Krankenhaus ist nach den in § 7 Abs. 5 PrüfvV genannten Fristen nicht von der Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses ausgeschlossen
Az. L 4 KR 88/19: Das Krankenhaus ist nach den in § 7 Abs. 5 PrüfvV genannten Fristen nicht von der Umsetzung des MDK-Prüfergebnisses ausgeschlossen (Urteilsbegründung).