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Az. S 18 KR 8/23: Kein Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten im Erörterungsverfahren nach § 9 PrüfvV

Az. S 18 KR 8/23: Regelungslücke bei Kostenfolge der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Erörterungsverfahren nach § 9 PrüfvV führt zur Zulassung der Sprungrevision (Urteilsbegründung).

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