Az. L 16 KR 251/21: Ihrer Zahlungsverpflichtung kann sich die Krankenkasse auch nicht durch eine Zahlung unter Vorbehalt entziehen
Az. L 16 KR 251/21: Krankenkassen (oder die einzelnen mit Kodier- und Abrechnungsfragen betrauten DRG-Manager) haben keine alleinige Deutungshoheit über die Richtigkeit einer Krankenhausrechnung und damit die Berechtigung zur Zahlungsverweigerung von Anfang an (Urteilsbegründung).