Az. B 1 KR 34/15 R: Krankenhausbehandlung allein reiche nicht für Kodierbarkeit einer medizinisch notwendigen Dialyse als allgemeine Krankenhausleistung aus - ambulante Abrechnung sei währenddessen möglich
Az. B 1 KR 34/15 R: Krankenhausbehandlung allein reiche nicht für Kodierbarkeit einer medizinisch notwendigen Dialyse als allgemeine Krankenhausleistung aus - ambulante Abrechnung sei währenddessen möglich (Urteilsbegründung).