Az. L 11 KR 114/20: Hauptdiagnose E11.50 statt I70.24
Az. L 11 KR 114/20: Die pAVK ist als Komplikation des Diabetes mellitus zu werten und daher die Verschlüsselung der E11.50 als Hauptdiagnose zu wählen (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 114/20: Die pAVK ist als Komplikation des Diabetes mellitus zu werten und daher die Verschlüsselung der E11.50 als Hauptdiagnose zu wählen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 165/17: Iatrogene Pleura-Verletzung werde mit S27.6 und Y69! statt mit T81.2 kodiert (Urteilsbegründung).