Az. L 9 KR 172/20 B ER: Bei Beeinträchtigung der Wahlfreiheit von GKV-Patienten bei stationärer Behandlung oder Verkürzung des Versorgungsauftrages eines Krankenhauses darf ein Krankenhaus-Kooperationsvertrag gekündigt werden
Az. L 9 KR 172/20 B ER: Bei Beeinträchtigung der Wahlfreiheit von GKV-Patienten bei stationärer Behandlung oder Verkürzung des Versorgungsauftrages eines Krankenhauses darf ein Krankenhaus-Kooperationsvertrag gekündigt werden (Urteilsbegründung).