Az. S 48 KR 1115/17: Das Krankenhaus muss nur vom MDK ausdrücklich benannte Unterlagen übermitteln
Az. S 48 KR 1115/17: Das Krankenhaus muss nur vom MDK ausdrücklich benannte Unterlagen übermitteln und nicht solche, die für die Beurteilung der Erforderlichkeit der stationären Behandlung keine wesentliche Bedeutung haben (Urteilsbegründung).