Az. B 1 KR 11/22 R: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch Krankenhaus-Fehlverhalten
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/22 R: Krankenkasse muss bei verweigerter MBEG keine Aufwandspauschale zahlen (Urteilsbegründung).
Vor-Ort-Gespräche zwischen Medizinischem Dienst und Kliniken im Rahmen des Begutachtungsverfahrens laufen meist effizient ab (KU 05/2023, PDF, 433 kB).
Kein Anspruch auf Aufwandspauschale bei Veranlassung des Prüfverfahrens durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses (Medizinrecht RA Mohr).