Az. L 4 KR 614/16: Toilettengang sei keine unzulässige Unterbrechung des Monitorings im Rahmen der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalles 8-981.1
Az. L 4 KR 614/16: Toilettengang sei keine unzulässige Unterbrechung des Monitorings im Rahmen der neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalles 8-981.1 (Urteilsbegründung).