Az. B 1 KR 82/20 B: Eine arterialisierte Shuntvene bleibt eine Vene - Ablehnung der Beschwerde
Az. B 1 KR 82/20 B: Eine arterialisierte Shuntvene bleibt eine Vene - Ablehnung der Beschwerde (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 82/20 B: Eine arterialisierte Shuntvene bleibt eine Vene - Ablehnung der Beschwerde (Urteilsbegründung).