Az. L 6 KR 31/19: Zur Kodierung einer Anämie multifaktorieller Genese (DKR 2012)
Az. L 6 KR 31/19: Liegt nur eine Krankheit vor (hier: Anämie), kann auch nur eine Diagnose zur Abbildung dieser Krankheit verschlüsselt werden (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 31/19: Liegt nur eine Krankheit vor (hier: Anämie), kann auch nur eine Diagnose zur Abbildung dieser Krankheit verschlüsselt werden (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 32/19: Es ist diejenige Diagnose zu kodieren, die die Krankheit am spezifischsten abbildet, weil sie sämtliche Ursachen der Krankheit erfasst (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 299/19: Ein akutes Nierenversagen im medizinisch-wissenschaftlichen Sprachgebrauch und damit letztlich auch im Sinne der ICD-10-GM (2014 Kode: N17.9) liegt nicht erst mit Erreichen des RIFLE-Stadium Failure vor (Urteilsbegründung).