Abschlag und Konzept für die Ziehung einer Kalkulationsstichprobe im Jahr 2023
Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung gem. § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation vom 03.07.2023 (DKG, PDF, 477 kB).
Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung gem. § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation vom 03.07.2023 (DKG, PDF, 477 kB).
Die Auswahl der zu verpflichtenden Krankenhäuser erfolgt durch das InEK und ist in der Ziehung am 23.09.2022 auf maximal 30 Teilnehmer begrenzt (DKG, PDF, 604 kB).