Az. L 11 KR 2819/19: Portimplantation ist bei Fehlen einer Einweisung als ambulante Operation und nicht vorstationär als für die Krankenkasse wirtschaftlichere Alternative abzurechnen
Az. L 11 KR 2819/19: Portimplantation ist bei Fehlen einer Einweisung als ambulante Operation und nicht vorstationär als für die Krankenkasse wirtschaftlichere Alternative abzurechnen (Quaas & Partner).