Anhebung der Mindestmengenregelung für komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene von 10 auf 26 Fälle ist nicht zu beanstanden
Az. L 1 KR 475/21 KL: Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus können nach der neuen Mindestmengenvereinbarung auf 26 Fälle steigen (Urteilsbegründung).