Az. L 4 KR 86/22 B ER: Beantragte Strukturprüfung auch für zukünftig geplante Neu-Leistungen
Az. L 4 KR 86/22 B ER: Nr. 4.1.2. StrOPS-RL 2021 (Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungsvereinbarung) unterscheidet nicht danach, ob eine (noch nicht vereinbarte und abgerechnete) Leistung bislang erbracht wurde oder nicht (Urteilsbegründung).