Az. 3 C 1.21: Arzt muss Kontrollbehörden BtM-Rezepte offenlegen, nicht jedoch die entsprechenden Patientenakten
Az. 3 C 1.21: Arzt muss Kontrollbehörden BtM-Rezepte offenlegen, nicht jedoch die entsprechenden Patientenakten (Christmann Law).
Az. 3 C 1.21: Arzt muss Kontrollbehörden BtM-Rezepte offenlegen, nicht jedoch die entsprechenden Patientenakten (Christmann Law).
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: Kriminelle Berliner Ärzte würden von einem Polizisten "gejagt"... (Tagesspiegel).