Kein Austausch des Prüfgegenstandes nach abschließender Leistungsentscheidung
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).