Az. S 91 KR 2606/20: Eine Verlegung kann ein Verstoß gegen den Versorgungsauftrag und damit eine Pflichtverletzung sein
Az. S 91 KR 2606/20: Ist eine Leistung Teil des Versorgungsauftrages, so stellt eine Verlegung ohne medizinische oder organisatorische Gründe eine Pflichtverletzung dar (Urteilsbegründung).