Zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 der Abgabenordnung (AO)
Personal- und Sachmittelgestellung an ermächtigte Ärzte sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen (Bundesfinanzhof).
Personal- und Sachmittelgestellung an ermächtigte Ärzte sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen (Bundesfinanzhof).
Wahlärztliche Einnahmen doppelt versteuert: Wann ist eine Korrektur möglich? (Ecovis).
Curacon übernimmt Audacia: Strategische Erweiterung des Portfolios für Ärzte und Heilberufe (Pressemeldung).
Eliotax GmbH Steuerberatungsgesellschaft für Unternehmen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft gegründet (Pressemitteilung).