Fallpauschalensystem bildet komplexe Betreuung Sterbender nur unzureichend ab
Palliativmaßnahmen seien im Fallpauschalensystem oft nicht ausreichend berücksichtigt und daher auch nicht angemessen abrechenbar (Deutsches Ärzteblatt).
Palliativmaßnahmen seien im Fallpauschalensystem oft nicht ausreichend berücksichtigt und daher auch nicht angemessen abrechenbar (Deutsches Ärzteblatt).