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Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt gesundheitspolitische Erwartungen für das Jahr 2023 vor

Sehr hoher zweistelliger Milliardenbetrag nötig... Krankenhäuser benötigen eine Politik, die die realen Probleme erkennt und handelt (Pressenachricht).



2023 wird mit der Krankenhausreform die zentrale Weiche für die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland gestellt. Denn Krankenhäuser sind das verlässliche Rückgrat der Daseinsvorsorge und der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Eine umfassende Reform mit nachhaltigen Verbesserungen bei den
Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser sei zwingend erforderlich, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der der Verband seine
gesundheitspolitischen Erwartungen für das Jahr 2023 vorstellte. „Wir begrüßen,
dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Entwurf für die große
Reform erarbeiten will und werden unsere eigenen Vorstellungen und Ideen
einbringen. Eine Reform muss sich schlussendlich an dem Ziel messen lassen, die
Gesundheitsversorgung zu verbessern. Ziel muss es sein, eine gute und
ausgewogene Balance zwischen Zentralisierung und Wohnortnähe bei den
Krankenhausstandorten zu schaffen. Ziel muss auch sein, mehr Zeit für
Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Dies wird nur durch konsequente
Deregulierung und Entbürokratisierung möglich. Die ambulanten Fähigkeiten der
Kliniken müssen genutzt werden, um den Patienten auch über die stationäre
Versorgung hinaus neue klinisch-ambulante Versorgungsangebote unterbreiten zu
können. Für all das brauchen wir eine moderne bauliche und medizinische
Infrastruktur. Bei der Finanzierung müssen wir wirklich den ökonomischen Druck
reduzieren und zu einer fairen Refinanzierung der Kosten im Krankenhaus kommen.
Wir brauchen keine befristeten Hilfspakete, sondern dauerhafte angemessene
Regelungen. Es braucht eine faire und nachhaltige Finanzierungsgrundlage. Wir
wissen auch, dass in diesem Reformprozess stationäre Kapazitäten und Standorte
durch Fusionen, Umwandlung und mehr ambulante Versorgung am Krankenhaus
schrittweise reduziert werden. Dieser Herausforderung stellen wir uns.“ so
Gaß.

„Gemeinsam mit dem Forschungsinstitut hcb werden wir schon Anfang Februar eine
datengestützte Auswirkungsanalyse zu den Ideen der Regierungskommission
vorlegen. Diese Erkenntnisse sind fundamental um die Vorschläge mit Blick auf
die zukünftige Patientenversorgung auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
bewerten zu können“, kündigte Gaß an.

Aus Sicht der DKG hat sich Minister Lauterbach mit seinen plakativen Aussagen
zur angekündigten Reform keinen Gefallen getan und einen konsensorientierten
Reformprozess damit deutlich erschwert. „Ökonomischen Druck zu reduzieren ohne
die offensichtlichen Finanzierungsdefizite zu beseitigen, einen revolutionären
Strukturwandel anzukündigen ohne ein Wort über die dafür notwendigen
Investitionen zu verlieren und seine unreflektierten Aussagen über billige
Medizin im Krankenhaus, haben der Sache mehr geschadet als genützt“, so Gaß.

Die DKG wird der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Antwort auf die Ideen der
Regierungskommission in der ersten Februarhälfte konkrete Vorschläge
unterbreiten. „Wir favorisieren ein bundesweites Stufenkonzept mit
grundsätzlicher Zuordnung von Leistungsgruppen als sinnvollen Ansatz für eine
Landeskrankenhausplanung nach gemeinsamen, bundesweiten Maßstäben. Zentral, um
ökonomischen Druck zu minimieren, ist eine differenzierte fallzahlunabhängige
Vorhaltefinanzierung. Zu den Finanzierungsfragen gehört aber zuvorderst das
Ende der strukturellen Unterfinanzierung. Um die Kliniken endlich für
klinisch-ambulante Leistungen zu öffnen, plädieren wir für eine Finanzierung
dieser Leistungen über Hybrid-DRGs. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss sich
auch den Investitionsfragen stellen. Die seit Jahrzehnten herrschende
Unterfinanzierung in diesem Bereich muss enden. Wir fordern deshalb einen
Investitionsfonds, aus dem zunächst der politisch gewollte Strukturwandel und
darüber hinaus die Modernisierung und CO2-Neutralität der Krankenhäuser
finanziert wird. Zudem werden wir konkrete Vorschläge zur Deregulierung und
Entbürokratisierung einbringen“, erklärt DKG-Vorstand Gaß.

Die Reformanstrengungen treffen die Kliniken in schweren Zeiten. Corona, RSV-
und Grippewelle haben die Krankenhäuser 2022 stark belastet. Wieder einmal ist
deutlich geworden, dass Krankenhausversorgung stark vom Fachkräftemangel in der
Pflege abhängig ist. „Wir müssen akzeptieren, dass wir das Personalproblem in
der Pflege kurzfristig nicht lösen können. Umso wichtiger ist es, dass wir mit
Reformen die wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kräfteschonend und
zielgerichtet einsetzen. Das Pflegepersonalentlastungsgesetz konnte in diesem
Sinne kurzfristig keine Verbesserung bringen“, erklärt Gaß. Die nur langsam
voranschreitende Digitalisierung wird die Beschäftigten ebenfalls noch nicht
entlasten. 2022 war auch das Jahr der Medikamentenknappheit. Aufgrund der
Liefer- und Produktionsstrukturen wird das Problem auch im kommenden Jahr
bestehen bleiben.

Vor allem aber hat die Kombination aus Inflation und durch Corona stark
gesunkene Fallzahlen den Krankenhäusern zu schaffen gemacht. Die
Bundesregierung hat hier bereits Schritte eingeleitet, die wir aus Sicht der
Krankenhäuser begrüßen: Die Energiepreisbremse und der Härtefallfonds federn
die teils extremen Energiepreissteigerungen für die Großverbraucher
Krankenhäuser ab, die Kinder- und Jugendmedizin wird zusammen mit der
Geburtshilfe in dreistelliger Millionenhöhe unterstützt, wobei das Geld dafür
zunächst durch Kürzungen bei allen Krankenhäusern eingesammelt wurde. Der
erhöhte Pflegeentgeltwert unterstützt bei der Liquiditätsausstattung. Dennoch
reicht dies nicht aus, um das hohe strukturelle Defizit der Krankenhäuser
auszugleichen. Die Energiepreisbremse deckt lediglich die gestiegenen
Energiepreise bei Strom, Gas und Fernwärme ab, mit den sonstigen gestiegenen
Kosten bleiben die Krankenhäuser weitgehend allein. Die Mittel, die in die
Kinder- und Jugendversorgung fließen, werden den Krankenhäusern an anderer
Stelle über die Fallpauschalen wieder genommen. Bloße Umverteilung wird den
Krankenhäusern als Ganzes nicht grundsätzlich helfen. Die breit angekündigte
Entökonomisierung wird nur Wirklichkeit, wenn insgesamt mehr Mittel in das
System fließen.

Um das Ausmaß einer Krankenhaus-Insolvenzwelle für 2023 zu begrenzen, sind
einige kurzfristige Reformen nötig: Die Kliniken benötigen einen vollständigen
Inflationsausgleich, der sämtliche Kostensteigerungen umfasst. Sie müssen zudem
von dem durch die gesunkenen Fallzahlen verschärften strukturellen Defizit von
insgesamt 15 Milliarden Euro befreit werden. Vor allem aber benötigen die
Krankenhäuser kurz- und mittelfristig mehr Investitionen. Seit Jahrzehnten
kommen die Länder nun nicht ansatzweise mehr ihrer Pflicht nach, die
Investitionskosten der Kliniken zu finanzieren. Handlungsbedarf besteht vor
allem bei der energetischen Sanierung der Krankenhäuser. „Noch in viel zu
vielen Krankenhäusern arbeiten ineffiziente Heizkessel, fehlen Wärmedämmungen
oder sind veraltete Installationen verbaut. Ein Krankenhausbett benötigt für
Wärme und Strom so viel Energie wie zwei Einfamilienhäuser. Die Krankenhäuser
haben großes Potential, die Erreichung der Klimaziele zu unterstützen. Aber
dafür benötigen wir ein groß angelegtes Investitionsprogramm. Wir reden hier
nachweislich über einen sehr hohen zweistelligen Milliardenbetrag“, erklärt
Gaß.

Quelle: Pressenachricht, 17.01.2023

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