Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose KDE 585
Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose (KDE 585) - ein Fall für den Schlichtungsausschuss Bund? (Med-Juris).
Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose (KDE 585) - ein Fall für den Schlichtungsausschuss Bund? (Med-Juris).
Az. B 1 KR 69/19 B: Eine angeborene bikuspidale Aortenklappe ist mit Q23.1 zu kodieren, auch wenn eine resultierende Insuffizienz erst Jahre später auftritt (Urteilsbegründung).