Az. L 11 KR 2993/20: Beim diabetischen Fußsyndrom müsse ein Malus perforans mit L89.- statt mit T79.3 (Posttraumatische Wundinfektion, a.a.o. nicht klassifiziert) kodiert werden
Az. L 11 KR 2993/20: Beim diabetischen Fußsyndrom müsse ein Malus perforans mit L89.- statt mit T79.3 (Posttraumatische Wundinfektion, a.a.o. nicht klassifiziert) kodiert werden (Urteilsbegründung).