Az. S 40 KR 319/18: Das Krankenhaus muss die für eine MDK-Prüfung konkret geforderten Unterlagen übersenden und ist danach nicht von der Vorlage beurteilungsrelevanter Dokumente ausgeschlossen
Az. S 40 KR 319/18: Das Krankenhaus muss die für eine MDK-Prüfung konkret geforderten Unterlagen übersenden und ist danach nicht von der Vorlage beurteilungsrelevanter Dokumente ausgeschlossen (Urteilsbegründung).