Az. L 5 KR 166/20: Vierjährige Verjährungsfrist bei Erstattung einer Aufwandspauschale
Az. L 5 KR 166/20: Krankenkasse hat öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch einer Aufwandspauschale, auf den die vierjährige Verjährungsfrist anzuwenden sei (Urteilsbegründung).