Az. L 10 KR 102/22 KH: Anspruch auf eine Aufwandspauschale aus 2016 unterliegt der vierjährigen Verjährungsfrist
Az. L 10 KR 102/22 KH: Nichtzahlung der Aufwandspauschale wegen fehlenden Pflegegrades bei nicht beanstandeter Abrechnung (2016) ist unzulässig und verjährt nach vier Jahren (Urteilsbegründung).