Az. B 1 KR 14/21 R: Fallzusammenführung im Regelzeitraum von 10 Tagen bis zur Wiederaufnahme
Az. B 1 KR 14/21 R: Zwischen der Entlassungsentscheidung und der Fortsetzung der Behandlung gelten 10 Tage als überschaubares Zeitintervall für das erforderliche Behandlungskontinuum (Medizinrecht RA Mohr).