Az. B 1 KR 82/20 B: Eine arterialisierte Shuntvene bleibt eine Vene - Ablehnung der Beschwerde
Az. B 1 KR 82/20 B: Eine arterialisierte Shuntvene bleibt eine Vene - Ablehnung der Beschwerde (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 82/20 B: Eine arterialisierte Shuntvene bleibt eine Vene - Ablehnung der Beschwerde (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 93/17: Das Prinzip der monokausalen Kodierung verhindert die Verschlüsselung einer Reoperation (5-983) zusätzlich zur Dialyseshunt-Revision (5-394.5) (Urteilsbegründung).