Az. L 1 KR 260/16: LSG Sachsen zur Kodierbarkeit von T81.4 und Keimnachweisen
Az. L 1 KR 260/16: Eine mit der ICD T81.4 kodierbare Wundinfektion setzt über die Keimbesiedelung der Wunde hinaus eine konkrete Wirtsreaktion voraus (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 260/16: Eine mit der ICD T81.4 kodierbare Wundinfektion setzt über die Keimbesiedelung der Wunde hinaus eine konkrete Wirtsreaktion voraus (Urteilsbegründung).