Az. B 1 KR 31/21 R: Eine Aufnahme zur Behandlung einer angeborenen Aortenklappenerkrankung wird mit der Hauptdiagnose Q23.- statt I35.- kodiert
Az. B 1 KR 31/21 R: Dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses nach Maßgabe der DRG F03E stand die unzutreffend kodierte Hauptdiagnose Q23.0 (anstatt Q23.1) nicht entgegen, trotz vom MDK (unrichtig) geforderter Kodierung der I35.0 (Urteilsbegründung).