Az. L 12 KA 39/20: Keine gesonderte ärztliche Leitung für Erbringung ambulanter Leistungen nach § 118 Abs. 1 SGB V
Az. L 12 KA 39/20: Psychiatrische Institutsambulanz brauche keine gesonderte ärztliche Leitung für die Erbringung ambulanter Leistungen nach § 118 Abs. 1 SGB V (Seufert Law).