S 2 KR 385/21: Fallzusammenführungsregelungen konkretisieren das Wirtschaftlichkeitsgebot
Az. S 2 KR 385/21: Die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Fallzusammenführung sind als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu verstehen (Urteilsbegründung).