Leistungsentscheidungen der Krankenkasse haben gewissen Formalia zu entsprechen
Az. S 14 KR 818/21: Leistungsanspruch und der Erstattungsanspruch sind seitens der Krankenkasse genau zu benennen (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 818/21: Leistungsanspruch und der Erstattungsanspruch sind seitens der Krankenkasse genau zu benennen (Urteilsbegründung).