Az. 5 KR 542/13: Die Durchführung einer zellbasierten immunmodulierenden Therapie (Extrakorporalen Photopherese - ECP) nach Lungentransplantation ist stationär als Zusatzentgelt zu Lasten der GKV abrechenbar
Az. 5 KR 542/13: Die Durchführung einer zellbasierten immunmodulierenden Therapie (Extrakorporalen Photopherese - ECP) nach Lungentransplantation ist stationär als Zusatzentgelt zu Lasten der GKV abrechenbar (Urteilsbegründung).