Ist die Kodierung einer Infektion mit SARS-CoV-2 mit B34.2 zulässig?
Antrag Bundesschlichtungsausschuss: Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden? (InEK, PDF, 141 kB).