Az. L 16 KR 265/19: Kodierung und Abrechnung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung setzt eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation voraus
Az. L 16 KR 265/19: Abwesenheit des Intensivmediziners wegen Reanimationen außerhalb der Intensivstation entspricht nicht der ständigen ärztlichen Anwesenheit als Voraussetzung des OPS 8-980 (Urteilsbegründung).