Az. L 10 KR 538/15: Intensivmedizinische Komplexbehandlung kann Krankenhaus nur abrechnen, wenn ein Arzt durchgehend auf der Intensivstation ist
Az. L 10 KR 538/15: Intensivmedizinische Komplexbehandlung kann Krankenhaus nur abrechnen, wenn ein Arzt durchgehend auf der Intensivstation ist (Christmann Law).