Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose KDE 585
Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose (KDE 585) - ein Fall für den Schlichtungsausschuss Bund? (Med-Juris).
Der Streit um die Kodierung einer Aortenklappenstenose (KDE 585) - ein Fall für den Schlichtungsausschuss Bund? (Med-Juris).
Az. B 1 KR 69/19 B: Eine angeborene bikuspidale Aortenklappe ist mit Q23.1 zu kodieren, auch wenn eine resultierende Insuffizienz erst Jahre später auftritt (Urteilsbegründung).
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu KDE 585 Aortenklappenstenose, bikuspidale Aortenklappe (InEK, PDF, 220 kB).
Az. S 42 KR 630/15: Eine seit der Geburt bestehende bikuspide Aortenklappe mit Aorteninsuffizienz ist mit Q23.1 und nicht mit I35.2 zu kodieren (Urteilsbegründung).