Klinikleitung kann Betriebsvereinbarung nicht einseitig ergänzen
Az. 12 TaBV 638/22: Ergänzungen zu einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaften nicht einseitig durch die Klinik zulässig (Bund Verlag).
Az. 12 TaBV 638/22: Ergänzungen zu einer Betriebsvereinbarung zu Rufbereitschaften nicht einseitig durch die Klinik zulässig (Bund Verlag).
Betriebsvereinbarung des Klinikums Saarbrücken bringt 10% mehr Pflegekräfte / Beliebte Jokerdienste (Pressenachricht).
Regiomed Klinikverbund setzt auf Heim-Arbeitsplatz (Regiomed).