Az. B 1 KR 18/20 R: Verstoß gegen das Qualitätsgebot bei Durchführung einer transvaskulären Aortenklappen-Implantation (TAVI) 2013 in einem Krankenhaus ohne herzchirurgische Fachabteilung
Az. B 1 KR 18/20 R: Verstoß gegen das Qualitätsgebot bei Durchführung einer transvaskulären Aortenklappen-Implantation (TAVI) 2013 in einem Krankenhaus ohne herzchirurgische Fachabteilung (Urteilsbgeründung).