Mehrkosten durch sachgrundlose Verlegung gehen zu Lasten des Krankenhauses
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 20/22 R: Kein Verlegungsabschlag beim verlegenen Krankenhaus im Rahmen einer Verbringung eines gesunden Neugeborenen (Urteilsbegründung).
Schadenersatzanspruch der Krankenkassen: Patienten nur sachlich gut begründet verlegen (Ecovis).
Fallbeispiel für die Verlegung beatmeter Patienten: Argumentation der Krankenkasse widerspreche sowohl der FPV als auch der Regelung aus § 301 SGB V (Kaysers Consilium, PDF, 103 kB).
Az. B 1 KR 4/22 R: Das verlegende Krankenhaus muss einen Sachgrund für die Verlegung vorbringen, sofern diese zu Mehrkosten für die Krankenkasse führt (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 20/22 R: Trifft die Regelung eines Verlegungsabschlages nur auf behandlungsbedürftige Personen zu? (Terminvorschau 26/23).
Az. B 1 KR 4/22 R: Keines sachlichen Grundes für eine Verlegung bedarf es, wenn hierdurch füLr die Krankenkasse keine Mehrkosten entstehen (Terminbericht 07/23).
Az. B 1 KR 4/22 R: Ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit dem Verlegungsabschlag Genüge getan? (Terminvorschau 07/23).
Az. L 1 KR 246/19: Für die Verlegung eines stationären Patienten zur Weiterbehandlung in ein Haus der niedrigeren Versorgungsstufe bedarf ist die medizinische Notwendigkeit keine Voraussetzung für den Vergütungsanspruch (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 208/21: Verlegungsabschlag bei teilstationärer Dialyse mit nachfolgender vollstationärer Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).